Ein Kommentar von Jens Bohnen
Genau einen Monat nach den Landtagswahlen haben sich Grüne und SPD auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Schaut man sich die sogenannte Einigung zum Vorzeigethema Stuttgart 21 aber genauer an, so stellt man fest: einig ist man sich nur darüber, dass man sich darüber nicht einig ist. Während sich die SPD nach großem Hin und Her für den Bau des unterirdischen Bahnhofs ausspricht, sind die Grünen standesgemäß dagegen. Zunächst soll nun das Ergebnis einer Leistungsfähigkeitsuntersuchung darüber entscheiden, ob sich das Land an eventuell anfallenden Mehrkosten beteiligen wird. Da die Grünen das Verkehrsministerium stellen, welches für die Auswertung dieser Untersuchung zuständig ist, wird es wohl niemanden wundern, wenn die prognostizierten Kosten plötzlich in den Himmel steigen und die Bahn...
...dadurch zum Ausstieg gedrängt wird. Und falls dieses Vorhaben scheitert, gibt es als Allheilmittel ja immer noch den Volksentscheid, der dann bis spätestens Oktober abgehalten werden soll. Da man hierbei aber vom Willen des Volkes abhängig ist, muss zuvor noch etwas getrickst werden. Grün-Rot beabsichtigt daher eine Verfassungsänderung zur „deutlichen Senkung“ des Quorums, d.h. des erforderlichen Anteils der Ja-Stimmen an der Gesamtzahl der Wahlberechtigten. Ein Volksentscheid ist in Baden-Württemberg nämlich nichtig, wenn nicht mindestens ein Drittel der Wahlberechtigten für das entsprechende Gesetz stimmt.
Berlusconi lässt grüßen!!! Wo kommen wir denn da hin, wenn eine Regierungspartei aus eigenem Interesse so lange an der Verfassung herumbastelt, bis sie ihre Minderheitsmeinung als Entscheidung des Volkes verkaufen kann? Dem Verfassungsänderungsantrag steht Gott sei Dank die nötige Zweidrittelmehrheit im Weg, welche ohne die Stimmen der CDU im Landtag nicht zu erreichen ist. Da können sich die Grünen schon einmal an fehlende Mehrheiten gewöhnen!
Inhalt der Volksabstimmung soll ein Gesetz zur einseitigen Kündigung der bestehenden Verträge sein. Da die Bahn sicherlich nicht auf den Kosten, die durch den Ausstieg aus dem Bauvorhaben entstünden, sitzen bleiben wird, wird sie die Übernahme dieser geschätzten 1,5 Milliarden Euro als Bedingung für die Kündigung der Verträge stellen. Zum Vergleich: Mit etwa 800 Millionen Euro (laut der aktuellen Kostenschätzung) ist der Baukostenanteil, den das Land trägt, nur gut halb so groß. Von den Kosten zur dann notwendigen Modernisierung des alten Kopfbahnhofs ganz zu schweigen…
Da sich die Grünen nicht darauf verlassen können, dass mindestens ein Drittel der Wahlberechtigten nicht rechnen kann, müssten sie vor einer solchen Volksabstimmung Wahlkampf betreiben. Dabei hätte sie nicht nur die Opposition als Gegner, nein, sie müsste auch gegen den eigenen Koalitionspartner um Stimmen kämpfen. So steht der selbsternannten Liebesheirat schon kurz nach den Flitterwochen ein deftiger Ehekrach bevor, aus einer „Koalition auf Augenhöhe“ kann sich schnell eine Koalition entwickeln, die sich gegenseitig die Köpfe einschlägt. Unabhängig vom Ausgang des Volksentscheids ist klar: Eine der beiden Parteien wird eine herbe Niederlage erleiden, während die andere die Schwächung des Partners nutzen wird, um sich selbst zu profilieren. Eine derart uneinige und dadurch fragile Landesregierung nutzt dem Bürger letztendlich am wenigsten.
Bildungspolitisch bestätigt der grün-rote Koalitionsvertrag die aus dem Wahlkampf bekannte Befürchtung: Die Einheitsschule kommt. In ihr sollen bis zur zehnten Klasse alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam unterrichtet werden. Das bewährte und äußerst erfolgreiche durchlässige System wird also durch ein System ersetzt, das darauf ausgelegt ist, Einheitsschüler zu „produzieren“. Wie die im Koalitionsvertrag angekündigte „bestmögliche individuelle Förderung“ erreicht werden kann, wenn sich die leistungsstarken Schüler langweilen, während die schwächeren Schüler kaum den Anschluss halten, ist nach wie vor ein Rätsel. Zwar bleibt es den Schulträgern überlassen, ob sie die Gemeinschaftsschule einführen, doch faktisch wird auch jedes andere Schulmodell ein Stückchen mehr zur Einheitsschule. Grund dafür ist die Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung. In Zukunft entscheiden die Eltern nach einer Beratung eigenmächtig darüber, welche weiterführende Schule ihr Kind besucht. Es ist davon auszugehen, dass dadurch gerade die Eltern schwächerer Schüler tendenziell subjektive Entscheidungen treffen und ihr Kind eher aufs Gymnasium bzw. auf die Realschule schicken. Unterm Strich bedeutet dies nicht nur das Ende des dreigliedrigen Systems, sondern gleichzeitig ein höheres Gefälle in der Leistungsfähigkeit der Gymnasiasten und Realschüler, was wiederum die oft propagierte individuelle Förderung erschwert.
Dass zum nächsten Sommersemester die Studiengebühren abgeschafft werden sollen, wird zunächst einmal jeden Studenten freuen. Die fehlenden Einnahmen der Hochschulen sollen dabei durch eine Erhöhung der Grunderwerbssteuer von 3,5% auf 5,0% kompensiert werden, die Qualität der Hochschulen soll also nicht darunter leiden. Kauft sich der Student aber ein Grundstück für ein Einfamilienhaus in Offenburg, so decken sich die Mehrkosten fast mit den Studiengebühren, die er während seines Bachelorstudiums gespart hat. Unser Akademiker kann damit vermutlich leben, der Facharbeiter, der sich dasselbe Grundstück kaufen möchte, hat jedoch keinen Nutzen von der höheren Steuer. Ebenso wenig hilft sie dem Mieter, der über seine höhere Monatsmiete die gestiegenen Baukosten abbezahlt. Damit benachteiligt Grün-Rot ihr angestammtes Klientel, nämlich die Arbeiterklasse, überproportional. Deutlich zweckmäßiger wäre dagegen eine teilweise Kopplung der Studiengebühren an die finanzielle Situation der Studenten, ähnlich der BAföG-Berechnung.
Alles in allem steht fest: Mit dem Koalitionsvertrag hat die grün-rote Landesregierung weder sich selbst, noch ihren Bürgern einen großen Gefallen getan. Bei der Umsetzung wird sie bald auf Hindernisse stoßen und hoffentlich erkennen, dass dieses Land keinen aufgezwungenen Wandel, sondern eine pragmatische und verlässliche Regierung benötigt.
[05.05.2011]